Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Auszug aus dem Beherbergungsvertrag
Entsprechend anderer Bereiche des Geschäftslebens geht es
auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelungen.
Die vom Gast mündlich oder schriftlich veranlaßte und
vom Vermieter angenommene Zimmerreservierung bewirkt zwischen
beiden ein Vertragsverhältnis, den sogenannten Beherbergungsvertrag,
der von beiden Vertragspartnern einzuhalten
ist. Nach dem Gesetz und ständiger Rechtssprechung beinhaltet
der Beherbergungsvertrag u.a. folgende Regelungen:
- Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald die
Zimmerreservierung vom Beherbergungsbetrieb bestätigt ist.
- 2. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Gast das reservierte Zimmer
zur Verfügung zu stellen. Andernfalls hat er dem Gast
Schadensersatz zu leisten.
- 3. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen
Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen
Preis (abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen)
für die Vertragsdauer zu zahlen.
Es gelten folgende Stornokosten bei Nichtinanspruchnahme einer
gebuchten Unterkunft: Übernachtung mit Frühstück 80% des
regulären Preises, Übernachtung mit Verpflegung 60% des regulären
Preises, bei Ferienwohnungen 90% des regulären Preises.
- 4. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in
Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig
zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Die Einnahmen sind
mit dem Ausfallpreis zu verrechnen.
- 5. Die Eintragungen im Gastgeberverzeichnis entsprechen den
Angaben der Vermieter.
Reiserücktrittskosten
Um eventuelle Kosten eines Reiserücktritts aus gesundheitlichen
Gründen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen den Abschluß einer
Reiserücktrittskostenversicherung. Informationen erhalten Sie in
Reisebüros, bei den Vermietern oder bei der BDT GmbH. Nähere
Informationen zum Beherbergungsvertrag bekommen Sie beim
Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), Geschäftsstelle Paderborn,
Tel. 05251/2 49 40 oder bei der Bad Driburger Touristik GmbH.
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die zentrale Zimmerreservierung
durch die Bad Driburger Touristik
GmbH (BDT GmbH)
Ab 1999 tätigt die BDT GmbH gerne auf schriftliche, telefonische
oder persönliche Anfrage Zimmervermittlungen mittels
eines elektronischen Reservierungssystems. Die Vermittlung
durch die BDT GmbH ist für den Kunden kostenfrei. Der Mietvertrag
über Zimmer/Ferienwohnung/Privatunterkunft kommt
zwischen Kunden und Gastgeber (Vermieter) zustande. Für die
rechtl. Beziehungen zwischen Gast und Vermieter sind die
Regeln des Beherbergungsvertrages (siehe I) verbindlich.
III. Allgemeine Reisebedingungen für
Pauschalreisen der Bad Driburger
Touristik GmbH
Für Pauschalangebote der BDT GmbH gelten folgende Allgemeine
Reisebedingungen:
1. Abschluß des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter
den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung
kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen
werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in
der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung
der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch
den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner
bestimmten Form. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom
Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters
vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden
ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen
Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist
dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.
2. Bezahlung
Mit Zusendung und Abschluss des Reisevertrages erfolgt die
Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651 k BGB.
Die Zahlung des Reisepreises wird 14 Tage vor Reiseantritt fällig
– ausschlaggebend ist der Eingang auf dem Konto der BDT
GmbH. Im Gegenzug erhält der Reisende die Reiseunterlagen
zugeschickt. Erfolgt die Zahlung später, bis zu einem Werktag
vor Anreise – ausschlaggebend ist der Eingang auf dem Konto
der BDT GmbH – werden die Reiseunterlagen vom Vermieter
an den Reisenden ausgehändigt.
3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus
den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf
Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Der Reiseveranstalter
behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich
berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen
vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben zu
erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich
informiert wird.
4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen
4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung
beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen,
den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag
zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der
Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen
und für seine Aufwendungen verlangen. Der Reiseveranstalter
kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden
Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des
Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem
prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
Zimmerbei Ferienwhg.
bis 90 Tage vor Ankunft 10% 10%
bis 45 Tage vor Ankunft 20% 20%
bis 28 Tage vor Ankunft 45% 45%
bis 21 Tage vor Ankunft 55% 55%
bis 7 Tage vor Ankunft 65% 80%
unter 7 Tage vor Ankunft 80% 90%
4.2. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der
Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches
der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich
des Reisetermins, des Reiseziels, (des Ortes des Reiseantritts),
der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen
(Umbuchung), kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung
der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro
Reisenden erheben. Umbuchungswünsche des Kunden, die
nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung
überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag
zu Bedingungen gemäß Ziffer 4.1. und gleichzeitiger
Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen,
die nur geringfügige Kosten verursachen.
5. Reiserücktrittskostenversicherung
Dem Reisenden wird der Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung
empfohlen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Reisenden
ist die BDT GmbH bereit, mit Eingang der Buchung
eine Reiserücktrittskostenversicherung zu vermitteln.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der
Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der
Reise den Reisevertrag kündigen:
A) Ohne Einhaltung der Frist:
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet
einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört und
wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die
sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt
der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis.
B) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen
oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl,
wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende
Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In
jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden
unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung
der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm
die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde
erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte
bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, daß die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der
Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.
7. Beschränkung der Haftung
7.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt,
A) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
B) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
7.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen
im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,
Ausstellungen) und die in der Reiseausschreibung
ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.
8. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich
der örtlichen Reiseleitung (BDT GmbH, Lange Str. 140) zur
Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen,
sofern dies möglich ist. Unterläßt der Reisende schuldhaft,
einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung
nicht ein.
9. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung einer
Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter
geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann
der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden
an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in zwei Jahren.
Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise
dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche
Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem
Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche
schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung
verjähren in drei Jahren.
10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages
zur Folge.
11. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz
verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden
ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei
denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen,
die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben,
oder gegen Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt
haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In
diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
Ansprechpartner:
Bad Driburger Touristik GmbH (BDT GmbH)
Lange Straße 140, 33014 Bad Driburg
Telefon 0 52 53/98 94-0
Handelsregistereintrag:
Amtsgericht Paderborn, HRB 4647
Vorsitzender des Aufsichtsrates:
Burkhard Deppe
Geschäftsführerin:
Sylvie Thormann